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Lösung von Aufgabe 2

Anteil der gültigen Stimmen, bezogen auf die Gesamtheit aller Wahlberechtigten:
100 % - 43,7 % = 56,3 %

Anteil der Parteien, die ins Parlament kommen, bezogen auf die Gesamtheit der gültigen Stimmen:
100 % - 12,0 % = 88,0 %

Anteil der Parteien, die ins Parlament kommen, bezogen auf die Gesamtheit aller Wahlberechtigten:
88,0 % von 56,3 % = 0,880 · 0,563 = 0,49544 = 49,544 %

Rechnerischer Anteil der siegreichen Partei an den Parlamentssitzen (gerundet):
34,1 % / 49,544 % = 0,341 / 0,49544 = 0,688 = 68,8 %

Falls Sie die Prozentrechnung oder auch den Inhalt der Aufgabe als unangenehm empfinden: Vielleicht hilft eine kleine Aufmunterung!